Landesweite Coronaschutzverordnung gilt auch für den MK
Die NRW-Landesregierung hat am Freitag eine neue Version der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für den Märkischen Kreis. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind vorerst nicht geplant.