Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Die Bearbeitung erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis.
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Jobcenter. Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen nach AsylbLG wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Sozialamt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterscheidet verschiedene im Abschnitt Dienstleistungen aufgeführte Leistungsarten.
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen zusätzlich Gelder für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Zur Verwendung dieser Gelder hat der Märkische Kreis Richtlinien erlassen. Die Richtlinien regeln die Bedingungen und das Verfahren nach dem die finanziellen Mittel von den Städten und Gemeinden im Märkischen Kreis abgerufen werden können.
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