Der Boden nimmt als natürliche Ressource vielfältige Funktionen im Naturhaushalt wahr. Die Lebensraumfunktion für Organismen, die Funktion für Wasser- und Nährstoffkreisläufe oder die Funktion von Böden als mechanische Filter für Stoffeinträge zum Schutz des Grundwassers sind nur einige Beispiele.
Zweck des Bodenschutzrechts ist es, diese Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Die Untere Bodenschutzbehörde hat daher u. a. die Aufgaben, den Boden vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen und bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerkontaminationen zu beseitigen.
Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.