Aufgabe des Märkischen Kreises ist es als Untere Naturschutzbehörde, Natur und Landschaft des Kreisgebietes nachhaltig zu schützen und zu verbessern. Dies geschieht unter anderem durch die Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen, die Ausweisung von Schutzgebieten oder den Vertragsnaturschutz.
Die Untere Naturschutzbehörde beurteilt Eingriffe in Natur und Landschaft und wacht über die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen.
Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus Reitwegeangelegenheiten sowie die Ausgabe der Reitkennzeichen. Darüber hinaus wirkt die Untere Naturschutzbehörde bei zahlreichen Fachplanungen im Bereich Bauleitplanung, Straßenbau, Wasserrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Forstrecht, etc. mit und berät in naturschutzfachlichen Fragestellungen.
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