Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Waffenwesen
In der Liste suchen:
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 - Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter »Downloads«.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag »Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG« gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der »Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition« noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
- Bundesverwaltungsamt - Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Hinweise vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
- Hinweise - Anzeige über Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen (§ 58 Abs. 17 WaffG)
- Informationen - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Kleiner Waffenschein
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse
- Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG
- Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"
- Waffenwesen - Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung/ Verlängerung/ Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Waffenwesen
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 - Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter »Downloads«.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag »Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG« gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der »Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition« noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
- Bundesverwaltungsamt - Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Hinweise vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
- Hinweise - Anzeige über Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen (§ 58 Abs. 17 WaffG)
- Informationen - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Kleiner Waffenschein
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse
- Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG
- Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"
- Waffenwesen - Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung/ Verlängerung/ Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Waffenwesen
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 - Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter »Downloads«.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag »Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG« gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der »Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition« noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
- Bundesverwaltungsamt - Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Hinweise vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
- Hinweise - Anzeige über Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen (§ 58 Abs. 17 WaffG)
- Informationen - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Kleiner Waffenschein
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse
- Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG
- Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"
- Waffenwesen - Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung/ Verlängerung/ Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Waffenwesen
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 - Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter »Downloads«.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag »Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG« gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der »Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition« noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
- Bundesverwaltungsamt - Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Hinweise vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
- Hinweise - Anzeige über Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen (§ 58 Abs. 17 WaffG)
- Informationen - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Kleiner Waffenschein
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse
- Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG
- Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"
- Waffenwesen - Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung/ Verlängerung/ Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Waffenwesen
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 - Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter »Downloads«.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag »Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG« gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der »Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition« noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
- Bundesverwaltungsamt - Waffenrechtliche Erlaubnisse
- Hinweise vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins
- Hinweise - Anzeige über Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen (§ 58 Abs. 17 WaffG)
- Informationen - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Aufbewahrung Tresorschlüssel
- Merkblatt - Kleiner Waffenschein
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)
- Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse
- Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG
- Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"
- Waffenwesen - Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung/ Verlängerung/ Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)
- Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Waffenwesen
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
Bock
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2141
- Fax
- 02371 91992191
- M.Bock@maerkischer-kreis.de
Goldschmidt
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2144
- Fax
- 02371 91992191
- S.Goldschmidt@maerkischer-kreis.de
Knebel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2146
- Fax
- 02371 91992191
- B.Knebel@maerkischer-kreis.de
Landenberger
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2149
- Fax
- 02371 91992191
- M.Landenberger@maerkischer-kreis.de
Nolte
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2150
- Fax
- 02371 91992191
- A.Nolte@maerkischer-kreis.de
Mirja
Schmidtke
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2147
- Fax
- 02371 91992191
- M.Schmidtke@maerkischer-kreis.de
Schröder
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2143
- Fax
- 02371 91992191
- J.Schroeder@maerkischer-kreis.de
Schulz
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2148
- Fax
- 02371 91992191
- A.Schulz2@maerkischer-kreis.de
Stober
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2145
- Fax
- 02371 91992191
- M.Stober@maerkischer-kreis.de
Tüshaus
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2140
- Fax
- 02371 91992191
- J.Tueshaus@maerkischer-kreis.de
Würfel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2142
- Fax
- 02371 91992191
- P.Wuerfel@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
Beckhaus
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2111
- Fax
- 02371 91992191
- P.Beckhaus@maerkischer-kreis.de
Cristina
Krehmer
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2115
- Fax
- 02371 91992191
- C.Krehmer@maerkischer-kreis.de
Michael
Karmann
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2116
- Fax
- 02371 91992191
- M.Karmann@maerkischer-kreis.de
Viertel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2112
- Fax
- 02371 91992191
- A.Viertel@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
Bock
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2141
- Fax
- 02371 91992191
- M.Bock@maerkischer-kreis.de
Goldschmidt
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2144
- Fax
- 02371 91992191
- S.Goldschmidt@maerkischer-kreis.de
Knebel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2146
- Fax
- 02371 91992191
- B.Knebel@maerkischer-kreis.de
Landenberger
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2149
- Fax
- 02371 91992191
- M.Landenberger@maerkischer-kreis.de
Nolte
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2150
- Fax
- 02371 91992191
- A.Nolte@maerkischer-kreis.de
Mirja
Schmidtke
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2147
- Fax
- 02371 91992191
- M.Schmidtke@maerkischer-kreis.de
Schröder
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2143
- Fax
- 02371 91992191
- J.Schroeder@maerkischer-kreis.de
Schulz
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2148
- Fax
- 02371 91992191
- A.Schulz2@maerkischer-kreis.de
Stober
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2145
- Fax
- 02371 91992191
- M.Stober@maerkischer-kreis.de
Tüshaus
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2140
- Fax
- 02371 91992191
- J.Tueshaus@maerkischer-kreis.de
Würfel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2142
- Fax
- 02371 91992191
- P.Wuerfel@maerkischer-kreis.de
Beckhaus
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2111
- Fax
- 02371 91992191
- P.Beckhaus@maerkischer-kreis.de
Cristina
Krehmer
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2115
- Fax
- 02371 91992191
- C.Krehmer@maerkischer-kreis.de
Michael
Karmann
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2116
- Fax
- 02371 91992191
- M.Karmann@maerkischer-kreis.de
Viertel
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Telefon
- 02371 9199-2112
- Fax
- 02371 91992191
- A.Viertel@maerkischer-kreis.de
Waffenwesen
Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.
Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de
oder per Post an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 – Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:
Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, aktuell kann diese bis zu 3 Monate andauern.
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.
Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Es finden aktuell unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter „Downloads“.
Waffenvernichtung
Waffenvernichtungen oder persönliche Termine zu anderen Anliegen sind möglich. Eine vorherige telefonische/schriftliche Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen.
Die Abgabe von Munition ist ebenfalls möglich. Sollte es sich um verschiedene Kaliber und Munitionsarten handeln, beachten Sie diese möglichst sortenrein abzugeben, zum Beispiel getrennt voneinander in einem Zip-Beutel.
Bitte beachten Sie, dass der Transport der Schusswaffen zur Waffenbehörde möglichst in einem abschließbaren Behältnis stattfindet.
Bringen Sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):
Personalausweis
Waffenbesitzkarte (erlaubnispflichtige/ eingetragene Waffen)
Im Erbfall: Erbnachweis sowie Sterbeurkunde (Kopien reichen aus)
ggf. Vollmacht oder Stellvertretererlaubnis, sollte die Abgabe für eine andere Person erfolgen
Die Abgabe von Waffen an der nächst gelegenen Polizeiwache ist ebenfalls möglich. Eine Terminvereinbarung bzw. eine telefonische Ankündigung ist erforderlich.
Dem Antrag "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
Dem Antrag "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen!
Der Antrag „Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG“ gilt auch für erlaubnispflichtige Waffenteile. Die entsprechende Waffenbesitzkarte ist dem Antrag immer beizufügen. Der Überlass ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
Bitte fügen Sie der „Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition“ noch zusätzlich Fotos vom Typenschild, vom geöffneten und geschlossenen Waffenschrank und vom geöffneten Innenfach hinzu. Falls vorhanden wird auch um Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheines gebeten.
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
-
-
-
-
-
-
-
Hier können Sie den kleinen Waffenschein beantragen.
-
Hier können Sie eine Erklärung über Ihre sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erstellen.
-
Hier können Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass beantragen/verlängern/ergänzen.
-
Hier können Sie einen Antrag für einen Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe stellen.
-
Hier können Jäger/ Sportschützen/ Waffen- und Munitionssammler/ Waffen- und Munitionssachverständige eine Waffenbesitzkarte beantragen oder verlängern, sowie die Munitionserwerbsberechtigung/-schein beantragen.
-
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse beantragen.
Kontakt
Raum: 206
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 205
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 203
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 207
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 244
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 207
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 034
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Raum: 255
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn