Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR - 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR - 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR - 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR - 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR - 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Shokar
Polatzek
Schwickardt
Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Der Märkische Kreis stellt den Führerschein zur Fahrgastbeförderung aus.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
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58509 Lüdenscheid
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Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
Bei Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen, für Mietwagen und Krankenwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens mehr als 50 000 Einwohner hat.
Die maximale Geltungsdauer beträgt 5 Jahre ab Antragstellung. Vor Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein Kartenführerschein erteilt worden sein.
Bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Personenbeförderungsscheines, den Verlängerungsantrag stellen.
38,80 EUR – 66,10 EUR
Ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 059
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 179
Heedfelder Str. 45
58509
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Heedfelder Str. 45
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