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Immissionsschutz
Seit 2007 hat der Märkische Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde Aufgaben des Landes im technischen Umweltschutz übernommen. Dies betrifft im Wesentlichen die Überwachung und Genehmigung gewerblicher und industrieller Anlagen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist räumlich für den gesamten Märkischen Kreis zuständig. Für besonders umweltrelevante Anlagen bzw. Betriebe, die ein verstärktes Gefahrenpotential aufweisen (z.B. sogenannte Störfallbetriebe), liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Immissionsschutzbehörde.
Der Märkische Kreis genehmigt und überwacht auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zugehörigen Verordnungen die Errichtung und den Betrieb von umweltrelevanten gewerblichen Anlagen. Der Immissionsschutz prüft, ob ein Betrieb bzw. einzelne Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen verursachen. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn oder der Umwelt erforderlich sind.
Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Veranlassungen getroffen, die bis zur Stilllegung einer Anlage führen können. Der Märkische Kreis überwacht die Einhaltung durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen. Bei Beschwerden von Bürgern über Immissionen wie Stäube, Geräusche, Erschütterungen, Licht oder Schattenwurf durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb prüft der Kreis im Einzelfall die Belastungssituation und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen, diese abzustellen. Zu diesem Zweck führt die Behörde auch eigene Messungen von Emissionen (am Entstehungsort) und Immissionen (am Einwirkungsort) durch.
Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde:
- Beratung: Unterstützung von Anlagenbetreibern und Bürgern.
- Überwachung: anlassbezogene und regelmäßige Kontrollen von gewerblichen Anlagen wie z.B. Abfallanlagen, Hammeranlagen, Lackieranlagen, Windenergieanlagen, aber auch Schießständen. Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren.
- Genehmigungen: Durchführung von Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – dies betrifft insbesondere technische Anlagen – und dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) – dies betrifft z.B. die bedingte Erteilung von Ausnahmen vom Verbot nächtlicher Ruhestörungen durch nächtliche (Bau-)Arbeiten, die unabdingbar und im öffentlichen Interesse sind.
- Beschwerden: Bearbeitung von Nachbarbeschwerden, z. B. zu Lärm, Gerüchen oder Staub.
- Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren: Prüfung von immissionsschutzrechtlichen Aspekten zur Vermeidung späterer Nutzungskonflikte.
Medienübergreifende Umweltinspektionen, Umweltüberwachungsplan
Die Umweltbehörden in NRW (Bezirksregierungen, Kreise, kreisfreien Städte) sind auf Grund rechtlicher Vorgaben verpflichtet bei Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können und gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, sogenannte „medienübergreifende Umweltinspektionen“ durchzuführen. Im Rahmen der Umweltinspektionen wird die Einhaltung der in Genehmigungen, Erlaubnissen und Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen überprüft. Die Inspektion betrifft die Bereiche des Immissionsschutzes, der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Natur- und Bodenschutzes. Die wesentlichen Ergebnisse der Inspektionen werden dann in Umweltinspektionsberichten zusammengefasst.
Die im Märkischen Kreis von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises durchgeführten Umweltinspektionen und die zugehörenden Inspektionsberichte stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Grundlage für diese Umweltinspektionen sind Überwachungspläne und daraus entwickelte Überwachungsprogramme. Das Überwachungsprogramm ist für alle umweltrelevanten Anlagen, die unter die von der EU beschlossene Richtlinie über Industrieimmissionen (IE-Richtlinie) zu veröffentlichen. Das Überwachungsprogramm mit den zugehören Überwachungsintervallen für die IE-Anlagen für die die Untere Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig ist, folgt hier.
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - nur IED-Anlagen
Stand: 06.08.2024
| Betrieb | PLZ | Ort | Straße | Anlage | 4. BImSchV | IED | Intervall | letzte Überprüfung | nächste Überprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Reinken, Alfred | 58802 | Balve | Kapellenstr. 16 | Anlage zum Halten von Sauen mit 750 oder mehr Sauenplätzen | 7.1.8.1 | 6.6 | 3 Jahre | 27.04.2023 | 2026 |
Der Anlagenbestand mit den zugehörigen Überwachungsintervallen der IE-Anlagen im Märkischen Kreis für die die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde zuständig ist, ist hier zu finden:
Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Der Märkische Kreis ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Legionellen sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV per Mail an Immissionschutz@maerkischer-kreis.de und über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV