Kommunalwahl 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 14. September 2025 statt. Falls erforderlich, werden Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und – beamten am 28. September 2025 durchgeführt. 

Diese Wahl ist eine der wichtigsten politischen Entscheidungen auf lokaler Ebene und bestimmt die zukünftige Entwicklung der Region. 

Im Märkischen Kreis finden sogenannte „verbundene Wahlen“ statt, da sowohl auf Kreisebene als auch in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gewählt wird. Auf Kreisebene wählen die Bürgerinnen und Bürger den Kreistag sowie den Landrat oder die Landrätin, in allen 15 Kommunen die Gemeinderäte, und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. 

Die Wahlberechtigten haben bei der Wahl der kommunalen Vertretung – also des Kreistags, Gemeinderats oder Stadtrats - eine Stimme. Mit dieser wird sowohl ein Wahlbezirkskandidat als auch die Reserveliste der jeweiligen Partei oder Wählergruppe gewählt, die den Kandidaten aufgestellt hat. 

Bürgermeisterinnen, Bürgermeister sowie Landrätinnen oder Landräte werden direkt per Mehrheitswahl bestimmt. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, erfolgt eine Stichwahl.

Die Wahl erfolgt unmittelbar, frei und geheim. Jede Stimme zählt gleich viel. Wählen ist Ihr Grundrecht. Ihre Entscheidung betrifft Ihr unmittelbares Umfeld: die Infrastruktur, den Tourismus, die Schulen, die Gesundheits- und Notfallversorgung, und die Vereine.

Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Sie zum ersten Mal wählen. Nutzen Sie diese wichtige Gelegenheit um aktiv zum zukünftigen Wachstum beizutragen. 

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind gemäß § 7 des Kommunalwahlgesetzes alle Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die:

  • das 16 Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen in dem Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,
  • nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind,
  • und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Sollten Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Kommunalwahl (24.08.2025) keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort können Sie auch, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen Ihrer jeweiligen Kommune.  

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, mit einem Wahlschein per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei Ihrem örtlichen Rathaus stellen. 

Kreiswahlleiterin ist die Kreisdirektorin Frau Barbara Dienstel-Kümper.

Stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Gabriele Sprung.

Kreiswahlausschuss

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 den Kreiswahlausschuss gebildet. Der Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 besteht aus der Kreiswahlleiterin als Vorsitzenden sowie 10 Beisitzerinnen und Beisitzern (mit persönlichen Stellvertretungen). 

Die Namen der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertretungen wurden gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 KWahlO werden durch die Kreiswahlleiterin im Amtsblatt des Märkischen Kreises öffentlich bekannt gemacht:

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 7 Nachtrag vom 06.02.2025

Wahlbezirke

Die detaillierte Karte des Kreisgebiets mit der Einteilung der Kreiswahlbezirke ist über folgenden Link abrufbar: https://gdi.maerkischer-kreis.de/KW2025.html

Die öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin zur Kommunalwahl am 14.09.2025 über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des Landrates und des Kreistages des Märkischen Kreises vom 03.04.2025 ist am 09.04.2025 im Amtsblatt Nr. 16 bekanntgemacht worden und hier einsehbar:

Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 16 vom 09.04.2025

Es besteht die Möglichkeit, die Wahlvorschläge digital über die sogenannte „Parteienkomponente“ zu verwalten. 

Zur Parteienkomponente (Anmeldung mit vorhandenem Account wie auch erstmalige Registrierung) gelangen Sie über folgenden Link: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

 

Ihre Vorteile bei Nutzung:

In diesem Portal können die Vordrucke für die Teilnahme an der Kommunalwahl 2025 für die Wahlvorschläge auf Ebene des Märkischen Kreises bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine benutzerfreundliche Menüführung und verschiedene Plausibilitätsprüfungen unterstützen bei den Dateneingaben und weisen so auf Unstimmigkeiten hin. Fehleingaben werden so direkt überprüft und können noch vor der Einreichung des Wahlvorschlags von Ihnen berichtigt werden. Die Nutzung ist kostenfrei.

Sie können sich zudem sicher sein, dass Sie die amtlich korrekten Vordrucke für die Kommunalwahl auf der Ebene des Märkischen Kreises für die Wahl des Landrates, der einzelnen Wahlbezirke und der Reservelisten verwenden.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, die Unterlagen nur elektronisch über die Parteienkomponente bzw. eine Datei über die Export-Funktion bei der Kreiswahlleiterin einzureichen. 

Die Wahlvorschläge sind nur gültig, wenn jeweils alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, aus-gedruckt, von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original in Papierform bis zum 07. Juli 2025 um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Kreiswahlleiterin eingereicht werden.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die amtlichen Vordrucke der Wahlvorschläge einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Wahl der Vertretungen des Märkischen Kreises kostenlos als PDF-Datei oder in Papier in der Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin anzufordern. 

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle unter Angabe der gewünschten Formulare in Verbindung, damit Ihr Formular-Paket vorbereitet werden kann. Kontakt unter Tel.: 02351 966 6142 oder 02351 966 6136 bzw. via Mail: wahlen@​maerkischer-kreis.de.

Tipps und Checklisten zur barrierefreien Gestaltung von Wahllokalen, Kommunikation und Unterstützung: 

Sind Sie Erstwählerin oder Erstwähler? 

Hier erfahren Sie kurz und knapp, wie die Kommunalwahl funktioniert. 

Bereiten Sie sich vor - Mitentscheiden ist einfacher, als Sie denken!

Die Kommunen kümmern sich um die Bereitstellung von ausführlichen Informationen in Leichter Sprache, sobald diese verfügbar sein werden. 

Kommunalwahl in einfacher Sprache

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