Waffenwesen
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Der Kleine Waffenschein (KWS) nach § 10 Abs. 4 Satz WaffG berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen des Physikalisch- Technischen- Bundesamtes (PTB).
Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung eines Antrages auf einen Kleinen Waffenschein gebührenpflichtig ist. Auch in den Fällen einer Ablehnung oder eines späteren Rücktritts vom Antrag.
Voraussetzungen:
Mindestens 18 Jahre alt beim Stellen des Antrages
Waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet gemäß §§ 5, 6 WaffG
Führen:
Eine Waffe führt, wer Waffen außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) zugriffsbereit bei sich trägt (z.B. Jackentasche oder Handtasche).
Das Führen von Waffen dieser oder anderer Art ist bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Kino, Fußballspielen, Märkten, etc.) generell verboten.
Aufbewahrung
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen PTB und dazugehörige Munition müssen in einem abschließbaren Behältnis (z.B. Geldkassette) aufbewahrt werden (vgl. § 36 WaffG).
Das Handschuhfach eines Fahrzeuges entspricht nicht den Aufbewahrungsvorschriften.
Schießen
Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums verboten. Dies gilt auch für Silvester und dabei handelt es sich um eine Straftat.
Ausgenommen sind Fällen der Notwehr und des Notstandes.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:
Dem Antrag „Waffenwesen - Antrag "Kleiner Waffenschein"“ ist zusätzlich immer eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen.
Hier können Sie den kleinen Waffenschein beantragen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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