Waffenwesen - Verwertung/Vernichtung von Waffen(teilen) und Munition

Die zuständige Waffenbehörde dient als Annahmestelle für Waffen, Waffenteile oder Munition, welche der Vernichtung zugeführt werden sollen. Eine Vernichtung kann nicht rückgängig gemacht werden. 

Neben der zuständigen Waffenbehörde, können auch nahegelegene Polizeiwachen Waffen, Waffenteile und Munition annehmen. Diese sind aber unbedingt vorab telefonisch in Kenntnis zu setzen!

Was kann abgegeben werden?

Zur Vernichtung können grundsätzlich immer folgende Gegenstände und Waffen abgegeben werden: 

  • Erlaubnispflichtige Schusswaffen
  • Erlaubnispflichtige (wesentliche) Waffenteile, Schalldämpfer, Munition
  • Erlaubnisfreie Schusswaffen (z.B. Schreckschusspistolen), Waffenteile und Munition
  • (verbotene) Messer, Dolche u. ä (Hieb- und Stichwaffen)

Im Einzelfall wird empfohlen, sich mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung zu setzen.

Terminvereinbarung

Die Vernichtung von Waffen, Waffenteile oder Munition findet ausschließlich mit einem Termin statt.

Dieser kann telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden der zuständigen Waffenbehörde vereinbart werden. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um eine entsprechende Absage gebeten. Die Anzahl der Waffen(teile) bzw. die Menge der Munition soll bereits zur Terminvereinbarung mitgeteilt werden.  

Sollte Munition abgegeben werden, ist darauf zu achten, dass diese sortenrein bzw. vorsortiert ist.

Sollte eine eintragungspflichtige Waffe/ ein eintragungspflichtiges Waffenteil abgegeben werden, ist die dazugehörige Waffenbesitzkarte mitzubringen. Der Personalausweis ist in jedem Fall mitzubringen und vorzuzeigen. 

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Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag:08.30 – 12.00 Uhr
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