Waffenwesen
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Waffenbesitzer haben der zuständigen Behörde den Erwerb, Überlass und die Bearbeitung (Umbau oder Austausch) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen sowie Schalldämpfer, binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Der Erwerb ist die tatsächliche Inbesitznahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen oder Schalldämpfern. Im Rahmen einer Online-Bestellung, gilt der Tag, an welchem die Ware geliefert bzw. von der Paketstation abgeholt wird (entsprechende Nachweise sind unaufgefordert beizufügen).
Der Überlass ist die tatsächliche Abgabe des Besitzes von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, wesentlichen Waffenteilen oder Schalldämpfern. Im Rahmen einer Online-Bestellung, gilt der Tag, an welchem die Ware versendet wird (entsprechende Nachweise sind unaufgefordert beizufügen)
Für die Einhaltung der Anzeigepflicht ist es unbedeutend, ob ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder eine Schenkung stattfand.
Hinweise:
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:
Dem Antrag "Anzeige über Erwerb oder Überlass von Waffen(teilen) gem. § 37a WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen. Der Erwerb ist der Behörde innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen! Optional ist eine Kopie des Waffenbriefes, des Waffenbegleitscheines, oder des Kaufvertrages hinzuzufügen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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