Landtagswahl 2027

Am 25. April 2027 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt.

Erstmals sind bei dieser Wahl auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.

 

Weitere Informationen zur Landtagswahl im MK

Erstmals sind bei dieser Wahl auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Weitere Informationen folgen.

Kreiswahlleiterin ist die Kreisdirektorin Frau Barbara Dienstel-Kümper.

Stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Frau Gabriele Sprung.

Das Gebiet des Märkischen Kreises besteht zwar aus insgesamt drei Wahlkreisen, für die jedoch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss bestellt wird. 

Der Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2027 besteht aus der Kreiswahlleiterin als Vorsitzende sowie 6 Beisitzerinnen und Beisitzern (mit persönlichen Stellvertretungen). 

Der Märkische Kreis ist in drei Wahlkreise unterteilt: 

  • Wahlkreis 121 – Märkischer Kreis I mit den kreisangehörigen Kommunen: Altena, Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
     
  • Wahlkreis 122 – Märkischer Kreis II mit den kreisangehörigen Kommunen: Balve, Hemer, Menden (Sauerland), Neuenrade, Plettenberg
     
  • Wahlkreis 123 – Märkischer Kreis III mit den kreisangehörigen Kommunen: Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle

Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen (mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten) und Einzelbewerbern/innen eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können seit dem 01. März 2026 mit ihren Aufstellungsverfahren beginnen.

Die Wahlvorschläge für die drei Wahlkreise 121 (Märkischer Kreis I), 122 (Märkischer Kreis II) und 123 (Märkischer Kreis III) sind bis Montag, 15. Februar 2027, 18:00 Uhr, bei der 

Kreiswahlleitung des Märkischen Kreises
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid 
Zimmer 127 

im Original einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr zugelassen werden.

Hinweise zum Verfahren
Die Landeswahlordnung wird derzeit überarbeitet. Dabei werden auch die Vordrucke zum Einreichen der Wahlvorschläge noch geringfügig abgeändert. Es wird angeregt, diese Änderungen noch abzuwarten und das elektronische Kandidatenportal des Landes NRW zum digitalen Ausfüllen, Verwalten, Herunterladen und Ausdrucken der Vordrucke zu nutzen. Eine Freischaltung des Kandidatenportals von Seiten des Landes wird nach Einarbeitung der geänderten Vordrucke etwa in der 21.KW erfolgen. 

Zugangsdaten zum Kandidatenportal für die Kreiswahlvorschläge können nach dessen Freischaltung beim Kreiswahlbüro angefordert werden (siehe Kontaktdaten, E-Mail: wahlen@​maerkischer-kreis.de).

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag selbst (samt Anlagen) im Original eingereicht werden muss.

Kontakt

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