Waffenwesen
Allgemeine Öffnungszeiten
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition möglich.
Eine Ausfuhrerlaubnis erlaubt die Ausfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EU.
Eine Einfuhrerlaubnis erlaubt wiederum die Einfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition in die Bundesrepublik Deutschland aus der EU.
Eine Durchfuhrerlaubnis erlaubt das Durchfahren der Bundesrepublik Deutschland, wenn erlaubnispflichtige Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verbracht werden. Zum Beispiel aus den Niederlanden nach Polen.
Hinweis:
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:
Dem Antrag „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition“ ist zusätzlich immer eine Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses (Vorder- und Rückseite) beizufügen.
Im Falle einer Ausfuhrgenehmigung ist zusätzlich die Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates nachzuweisen.
Im Falle einer Durchfuhrgenehmigung ist zusätzlich die Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates sowie die Ausfuhrgenehmigung des Versenderstaates nachzuweisen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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