Waffenwesen - Verbringung von Schusswaffen und / oder Waffenteilen, Munition

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition möglich.

Eine Ausfuhrerlaubnis erlaubt die Ausfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EU.

Eine Einfuhrerlaubnis erlaubt wiederum die Einfuhr von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition in die Bundesrepublik Deutschland aus der EU.

Eine Durchfuhrerlaubnis erlaubt das Durchfahren der Bundesrepublik Deutschland, wenn erlaubnispflichtige Schusswaffen, Waffenteilen und / oder Munition aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verbracht werden. Zum Beispiel aus den Niederlanden nach Polen. 

Hinweis:

  • Der Erwerb bzw. Überlass ist nachträglich innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen
  • Die Verbringungserlaubnis ist für maximal 3 Monate gültig
  • Sollten Sie einen Termin einhalten müssen, wird um die Mitteilung gebeten, damit eine rechtzeitige Bearbeitung ermöglicht werden kann

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:

Dem Antrag „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition“ ist zusätzlich immer eine Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses (Vorder- und Rückseite) beizufügen. 

Im Falle einer Ausfuhrgenehmigung ist zusätzlich die Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates nachzuweisen.

Im Falle einer Durchfuhrgenehmigung ist zusätzlich die Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates sowie die Ausfuhrgenehmigung des Versenderstaates nachzuweisen.

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Munition

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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