Waffenwesen - Waffenbesitzkarte

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen sowie erlaubnispflichtigen Waffenteilen (z.B. Schalldämpfer). Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition durch die Eintragung einer Munitionserwerbsberechtigung.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönlich Eignung gemäß §§ 5, 6 WaffG
  • Bedürfnis gemäß § 8 WaffG
  • Sachkunde gemäß § 7 WaffG

Es wird zwischen verschiedenen Arten von Waffenbesitzkarten unterschieden:

Standard-Waffenbesitzkarte (grün):

Diese Waffenbesitzkarten wird Waffenbesitzern mit dem Bedürfnis „Jäger“ und mit dem Bedürfnis „Sportschütze“ ausgestellt. Je nach Bedürfnis, sind spezielle Regelungen zu beachten (vgl. §§ 13, 14 WaffG). Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Erlaubnis. 

Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Erbe“ können, unter den Voraussetzungen des § 20 WaffG, ebenfalls eine Standard-Waffenbesitzkarte erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Erbe binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragt. Weitere Informationen befinden sich unter „Blockierpflicht von Erbwaffen“.

Personen, welche unter dem Bedürfnis „Segler“ eine erlaubnispflichtige Signalpistole besitzen möchten, benötigen ebenfalls eine Standard-Waffenbesitzkarte.

Eine Munitionserwerbsberechtigung ist gesondert schriftlich zu beantragen.

Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb):

Diese Waffenbesitzkarte können ausschließlich Sportschützen mit einen Bedürfnisnachweis gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 6 WaffG beantragen. 

Es handelt sich um eine unbefristete Erlaubnis, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Eine Munitionserwerbsberechtigung muss nicht gesondert beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Erlaubnis.

Neben den aufgeführten Waffenbesitzkarten gibt es noch gesonderte Waffenbesitzkarte für Vereine oder für Sammler.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:

Informationen für Jäger

Dem Antrag auf die "Erteilung der ersten Waffenbesitzkarte" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie der Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition beizufügen.

Informationen für Sportschützen

Dem Antrag auf die "Erteilung einer Waffenbesitzkarte" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, der Einträge Ihres Schießbuchs, Ihrer Verbandsbescheinigung gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 und/oder Abs. 2 und Abs. 6 WaffG sowie die Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition beizufügen.

Informationen für Erben

Dem Antrag auf die „Erteilung der Waffenbesitzkarte für Erben“ ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, eine Kopie des Erbnachweises sowie die Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition beizufügen. Falls vorhanden ist ebenfalls die waffenrechtliche Erlaubnis/die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Verstorbenen/der Verstorbenen hinzuzufügen. Sollten neben dem Bedürfnis „Erbe“ weitere Bedürfnisse vorliegen (z. B. Jäger), ist ein Nachweis darüber vorzulegen.

Informationen für Segler

Dem Antrag auf die „Erteilung der Waffenbesitzkarte für Segler“ ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, eine Kopie Ihres Bedürfnisnachweises (Sportbootführerschein mit Sachkundeeintragung für Signalwaffen, Kauf- oder Chartervertrag von Schiffen und Booten, die für Fahrten seewärts der Basisline (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und Hohe See bzw. große Binnengewässer) geeignet und bestimmt sind sowie die Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition an Land und auf Wasser beizufügen. 

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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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