In der Liste suchen:

Waffenwesen - Erwerbsberechtigung (Voreintrag)

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen, auch Voreintrag genannt, stellt eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte dar, welche den Erwerb der beantragten Schusswaffe erlaubt.

Mit der Erwerbsanzeige der Waffe, für welche die Erwerbsberechtigung ausgestellt wurde, kann die Munitionserwerbsberechtigung beantragt werden.

Informationen für Jäger

Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Jäger“ haben durch Ihren Jagdschein die Möglichkeit Langwaffen zu erwerben. Der Erwerb von Kurzwaffen bedarf eine Erwerbsberechtigung, welcher bei der zuständigen Behörde beantragt wird. Gem. § 13 Abs. 2 WaffG haben Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Jäger“ ein Kontingent von zwei Kurzwaffen. Der Erwerb einer Kurzwaffe ohne Erwerbsberechtigung ist strafbar. 

Informationen für Sportschützen 

Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Sportschütze“ die im Besitz einer Waffenbesitzkarte (grün) nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 WaffG haben vor jedem Erwerb eine Erwerbsberechtigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Ein entsprechender Bedürfnisnachweis ist beizufügen. Der Erwerb einer Kurzwaffe ohne Erwerbsberechtigung ist strafbar. 

Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Sportschütze“ die im Besitz einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) nach § 14 Abs. 2 und Abs. 6 WaffG benötigen für den Erwerb der in § 14 Abs. 6 WaffG aufgelisteten Waffen keinen Voreintrag.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung und -bearbeitung notwendig:

Dem Antrag „Waffenwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (Voreintrag)“ ist die entsprechende Waffenbesitzkarte (ausg. diese ist bereits voll) hinzuzufügen.

Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis „Sportschütze“ müssen noch zusätzlich einen Bedürfnisnachweis nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 WaffG oder bei Überschreitung des Kontingentes nach § 14 Abs. 2 und Abs. 5 WaffG einreichen.

Erlaubnis,Jagdschein,Sportschütze,waffe

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag:08.30 – 12.00 Uhr
×