Waffenwesen
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Die Waffenbehörde dient als ausführende Behörde, welche die Genehmigungen für das Vogelschießen und für die Inbetriebnahme einer Schießstätte mit erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Waffen erteilt.
Zielgruppe
Inhaber einer ortsfesten oder eine ortsveränderliche Schießstätte, welche aus folgenden Zwecken betrieben werden soll:
z.B. Vogelschießen, Kirmesstände, erstmalige Inbetriebnahme von Schießstätten
Inhaber einer der o.g. Anlage, welche für diese Zwecke betrieben wird, aber in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung etwas wesentlich ändern will.
Voraussetzungen des Antragstellers
Informationen in den Fällen, dass Minderjährige schießen
Die in § 27 Abs. 3 WaffG sind dringend einzuhalten und zu beachten.
Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig!
Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis beizufügen.
Sollte es sich um die erstmalige Inbetriebnahme einer Schießstätte handeln, ist noch ein Sachverständigengutachten und ein Sachkundenachweis der Schießleitung beizufügen. Die Waffenbehörde behält sich vor, die Schießstätte mit dem Schießstandsachverständigen zu begehen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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| Montag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 – 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 – 12.00 Uhr |