Kfz - Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens

Erteilung eines neuen Kennzeichens für gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder

Wenn Sie ein Kennzeichenschild verlieren oder dieses gestohlen wird, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben.

Das eventuell noch vorhandene zweite Schild wird durch das Bürgerbüro eingezogen oder entwertet.

Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Ab 63,40 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
    In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten.
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
  • noch vorhandenes (zweites) Kennzeichenschild

Bei verlorenen Kennzeichen:

  • Vom Fahrzeughalter unterschriebene Versicherung an Eides Statt (Download)
  • bei Firmenfahrzeugen: Nachweis der Vertretungsberechtigung, z.B. Handelsregisterauszug

Bei gestohlenem Kennzeichen:

  • Polizeibericht

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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