An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weitergeführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 26,00 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,00 Euro bei neuem Kennzeichen
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 25,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,90 Euro bei neuem Kennzeichen*
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weitergeführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 26,00 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,00 Euro bei neuem Kennzeichen
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 25,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,90 Euro bei neuem Kennzeichen*
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter. Dabei kann - bei noch angemeldeten Fahrzeugen - das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weitergeführt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen oder für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Wenn das Fahrzeug bisher im Märkischen Kreis zugelassen war:
Ab 26,00 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,00 Euro bei neuem Kennzeichen
Wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war:
Ab 25,40 Euro bei Kennzeichenbeibehalt
Ab 28,90 Euro bei neuem Kennzeichen*
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
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Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
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i-Kfz - Kennzeichenreservierung
i-Kfz - Internetbasierte Zulassung / Umschreibung / Abmeldung eines Fahrzeuges
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid