Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen
Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (z.B. April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.
Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Saisonkennzeichen können bei Oldtimern auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn