Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere
Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
Ab 12,30 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,70 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere
Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
Ab 12,30 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,70 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,70 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
Ab 12,30 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,70 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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Bürgerbüro Lüdenscheid
Bürgerbüro Iserlohn
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn