Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder beschädigt ist, kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Sofern noch "alte" Fahrzeugdokumente (bis 2005) vorhanden sind muss ebenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
Zwischen 12,- Euro und 15,50 Euro.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Als Postantrag: Ca. 2 Wochen
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder beschädigt ist, kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Sofern noch "alte" Fahrzeugdokumente (bis 2005) vorhanden sind muss ebenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden.
Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.
Zwischen 12,- Euro und 15,50 Euro.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Als Postantrag: Ca. 2 Wochen
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid