Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug in das Ausland exportiert werden, so kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet. Nach Ablauf der Befristung gilt das Fahrzeug als abgemeldet.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn der künftige Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis oder im Ausland hat.
Das Fahrzeug muss dem Bürgerbüro bei Beantragung des Kennzeichens vorgeführt werden. Bitte beachten: die Vorführung des Fahrzeugs kann nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten desselben Tages erfolgen.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Bei der Beantragung muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden. Hierzu ist ein Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erforderlich. Sofern ein solches Konto nicht vorhanden ist, kann an den Standorten Lüdenscheid und Iserlohn teilweise mit den Schilderverkaufsstellen eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Ab 35,20 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,40 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
1 bis 2 Tage; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug in das Ausland exportiert werden, so kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet. Nach Ablauf der Befristung gilt das Fahrzeug als abgemeldet.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn der künftige Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis oder im Ausland hat.
Das Fahrzeug muss dem Bürgerbüro bei Beantragung des Kennzeichens vorgeführt werden. Bitte beachten: die Vorführung des Fahrzeugs kann nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten desselben Tages erfolgen.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Bei der Beantragung muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden. Hierzu ist ein Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erforderlich. Sofern ein solches Konto nicht vorhanden ist, kann an den Standorten Lüdenscheid und Iserlohn teilweise mit den Schilderverkaufsstellen eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Ab 35,20 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,40 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
1 bis 2 Tage; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug in das Ausland exportiert werden, so kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet. Nach Ablauf der Befristung gilt das Fahrzeug als abgemeldet.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn der künftige Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis oder im Ausland hat.
Das Fahrzeug muss dem Bürgerbüro bei Beantragung des Kennzeichens vorgeführt werden. Bitte beachten: die Vorführung des Fahrzeugs kann nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten desselben Tages erfolgen.
Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.
Bei der Beantragung muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden. Hierzu ist ein Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erforderlich. Sofern ein solches Konto nicht vorhanden ist, kann an den Standorten Lüdenscheid und Iserlohn teilweise mit den Schilderverkaufsstellen eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Ab 35,20 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 4,40 Euro für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
1 bis 2 Tage; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
i-Kfz - Kennzeichenreservierung
i-Kfz - Internetbasierte Zulassung / Umschreibung / Abmeldung eines Fahrzeuges
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid