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- Kfz - Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer
Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten. - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- SEPA Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten. - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- SEPA Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Griesenbraucker Straße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Anschrift
- 001 Griesenbraucker Straße 6 58640 Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer
Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Ab 32,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
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In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten. - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
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Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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