Kfz - Zuteilung eines H-Kennzeichens für Oldtimer

Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.

Ab 32,70 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)

Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
    In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten.
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
  • Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • SEPA Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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