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- Dienstleistungen A-Z
- Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- Arbeitgeberbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
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- Beschäftigung
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- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00 Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhägig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedenr Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
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- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen>
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
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- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfrisigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- Arbeitgeberbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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- Forschung
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Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
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- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Grabemann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5654
- Fax
- 02351 966885654
- S.Grabemann@maerkischer-kreis.de
Japs
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5621
- Fax
- 02351 966885621
- V.Japs@maerkischer-kreis.de
Ksinsik
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5623
- Fax
- 02351 966885623
- M.Ksinsik@maerkischer-kreis.de
Möritz
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5625
- Fax
- 02351 966885625
- M.Moeritz@maerkischer-kreis.de
Müller-Malkemper
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5624
- Fax
- 02351 966885624
- B.Mueller-Malkemper@maerkischer-kreis.de
Riewe
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5626
- Fax
- 02351 966885626
- S.Riewe@maerkischer-kreis.de
Salama
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5616
- Fax
- 02351 966885616
- F.Salama@maerkischer-kreis.de
Schmunk
Sachgebietsleitung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5628
- Fax
- 02351 966885628
- T.Schmunk@maerkischer-kreis.de
Seel
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5629
- Fax
- 02351 966885629
- A.Seel@maerkischer-kreis.de
Weise
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5627
- Fax
- 02351 966885627
- K.Weise@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Albers
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5646
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- S.Albers@maerkischer-kreis.de
Bachmann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
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- Fax
- 02351 966885644
- K.Bachmann@maerkischer-kreis.de
Bohnen
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- N.Bohnen@maerkischer-kreis.de
Brune
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- C.Brune@maerkischer-kreis.de
Demir
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Drolshagen
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Frölich
Sachgebietsleitung
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Harms
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Hilbert
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Adrian
Viteritti
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Liedtke
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- Simone.Schulte@maerkischer-kreis.de
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Kontakt
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