Wird der Asylantrag abgelehnt und liegt eine vollziehbare Abschiebungsandrohung- oder anordnung vor, ist der Ausländer zwingend ausreisepflichtig und muss in sein Herkunftsland oder gegebenenfalls in einen sicheren Drittstaat zurückkehren. Die Ausländerbehörde prüft, ob rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen bzw. Duldungsgründe vorliegen. Herzu führt die Ausländerbehörde ein detailliertes Gespräch mit dem Ausländer, indem die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise erläutert und über die Folgen einer zwangsweisen Rückführung aufgeklärt wird. Der Ausländer wird zudem auf seine Mitwirkungspflichten bei der Identitätsfeststellung hingewiesen und entsprechend mündlich und schriftlich belehrt.
Die mit Lichtbild versehene Duldung wird bis zu einer freiwilligen Ausreise, zwangsweisen Rückführung oder der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig verlängert.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Erteilung einer Duldung: 62,00 EUR
Verlängerung einer Duldung: 33,00 EUR oder 37,00 EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei (Bar- und Kartenzahlung möglich)
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Schulte
Wenthe
Wird der Asylantrag abgelehnt und liegt eine vollziehbare Abschiebungsandrohung- oder anordnung vor, ist der Ausländer zwingend ausreisepflichtig und muss in sein Herkunftsland oder gegebenenfalls in einen sicheren Drittstaat zurückkehren. Die Ausländerbehörde prüft, ob rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen bzw. Duldungsgründe vorliegen. Herzu führt die Ausländerbehörde ein detailliertes Gespräch mit dem Ausländer, indem die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise erläutert und über die Folgen einer zwangsweisen Rückführung aufgeklärt wird. Der Ausländer wird zudem auf seine Mitwirkungspflichten bei der Identitätsfeststellung hingewiesen und entsprechend mündlich und schriftlich belehrt.
Die mit Lichtbild versehene Duldung wird bis zu einer freiwilligen Ausreise, zwangsweisen Rückführung oder der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig verlängert.
Erteilung einer Duldung: 62,00 €
Verlängerung einer Duldung: 33,00 € oder 37,00 €
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