
Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Ausländer - Niederlassungserlaubnis allgemein
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für inderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregeltegünstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachwei über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnisfür berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mt QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilun einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zubeachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommendes letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: /strong>entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wir als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz odr spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat Leben in Deutschland
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,-
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,-
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 8 Wochen
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Adrian
Viteritti
Fachdienstleitung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5601
- Fax
- 02351 966885600
- auslaenderbehoerde@maerkischer-kreis.de
Liedtke
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5610
- Fax
- 02351 966885610
- D.Liedtke@maerkischer-kreis.de
Wenthe
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5611
- Fax
- 02351 966885611
- U.Wenthe@maerkischer-kreis.de
Schulte
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5601
- Fax
- 02351 966885601
- Simone.Schulte@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Grabemann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5654
- Fax
- 02351 966885654
- S.Grabemann@maerkischer-kreis.de
Japs
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5621
- Fax
- 02351 966885621
- V.Japs@maerkischer-kreis.de
Ksinsik
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5623
- Fax
- 02351 966885623
- M.Ksinsik@maerkischer-kreis.de
Möritz
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5625
- Fax
- 02351 966885625
- M.Moeritz@maerkischer-kreis.de
Müller-Malkemper
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5624
- Fax
- 02351 966885624
- B.Mueller-Malkemper@maerkischer-kreis.de
Riewe
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5626
- Fax
- 02351 966885626
- S.Riewe@maerkischer-kreis.de
Salama
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5616
- Fax
- 02351 966885616
- F.Salama@maerkischer-kreis.de
Schmunk
Sachgebietsleitung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5628
- Fax
- 02351 966885628
- T.Schmunk@maerkischer-kreis.de
Seel
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5629
- Fax
- 02351 966885629
- A.Seel@maerkischer-kreis.de
Weise
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5627
- Fax
- 02351 966885627
- K.Weise@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Albers
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5646
- Fax
- 02351 966885646
- S.Albers@maerkischer-kreis.de
Bachmann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5644
- Fax
- 02351 966885644
- K.Bachmann@maerkischer-kreis.de
Bohnen
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5658
- Fax
- 02351 966885658
- N.Bohnen@maerkischer-kreis.de
Brune
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5648
- Fax
- 02351 966885648
- C.Brune@maerkischer-kreis.de
Demir
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5650
- Fax
- 02351 966885650
- K.Demir@maerkischer-kreis.de
Dieckmann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5653
- Fax
- 02351 966885653
- J.Dieckmann@maerkischer-kreis.de
Drolshagen
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5656
- Fax
- 02351 966885656
- A.Drolshagen@maerkischer-kreis.de
Figura
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5652
- Fax
- 02351 966885652
- D.Figura@maerkischer-kreis.de
Frölich
Sachgebietsleitung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5640
- Fax
- 02351 966885640
- B.Froelich@maerkischer-kreis.de
Harms
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5655
- Fax
- 02351 966885655
- S.Harms@maerkischer-kreis.de
Hilbert
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5649
- Fax
- 02351 966885649
- J.Hilbert@maerkischer-kreis.de
Schlinger
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5647
- Fax
- 02351 966885647
- V.Schlinger@maerkischer-kreis.de
Seelbach
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5604
- Fax
- 02351 966885604
- K.Seelbach@maerkischer-kreis.de
Wengenroth
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5641
- Fax
- 02351 966885641
- A.Wengenroth@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Jakupaj
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5694
- Fax
- 02351 966885694
- J.Jakupaj@maerkischer-kreis.de
Stottmeier
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5672
- Fax
- 02351 966885672
- J.Stottmeier@maerkischer-kreis.de
Zaremba
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5657
- Fax
- 02351 966885657
- H.Zaremba@maerkischer-kreis.de
Adolphy
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5686
- Fax
- 02351 966885686
- F.Adolphy@maerkischer-kreis.de
Hartmann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5692
- Fax
- 02351 966885692
- T.Hartmann@maerkischer-kreis.de
Braun
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5693
- Fax
- 02351 966-563702351 966885693
- C.Braun@maerkischer-kreis.de
Schlotmann
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5682
- Fax
- 02351 966885682
- J.Schlotmann@maerkischer-kreis.de
Keßel
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- J.Kessel@maerkischer-kreis.de
Hecker
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5687
- T.Hecker@maerkischer-kreis.de
Frütel
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5688
- Fax
- 02351 966885688
- N.Fruetel@maerkischer-kreis.de
Groll
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5683
- Fax
- 02351 966885683
- Carina.Groll@maerkischer-kreis.de
Riewe
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5685
- Fax
- 02351 966885685
- K.Riewe@maerkischer-kreis.de
Renneckendorf
Sachgebietsleitung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5690
- Fax
- 02351 966885690
- O.Renneckendorf@maerkischer-kreis.de
Cords
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5684
- Fax
- 02351 966885684
- J.Cords@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Sterz
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-5642
- Fax
- 02351 966885642
- P.Sterz@maerkischer-kreis.de
Ausländer - Niederlassungserlaubnis allgemein
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- €
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unter Downloads)
- Lichtbild: entweder kostenpflichtig (6 € pro Person) in der Ausländerbehörde oder Lichtbild aus dem Fachhandel mit QR-Code (einfach ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr verarbeitet werden)
- Wohnraumbescheinigung (unter Downloads)
- Arbeitgeberbescheinigung über ein (un)befristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen des letzten Quartals etc.
- Nachweis über 60 Monate geleistete Rentenbeiträge
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland; Zertifikat „Leben in Deutschland“
- bei Schülern/Studenten: aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 – 8 Wochen
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- - Grundsätzlich § 9 Aufenthaltsgesetz oder spezielle Rechtsgrundlage
Kontakt
Raum: 105
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 015
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 110
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 014
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 108
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 106
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 115
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 113
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 117
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 123
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 107
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 110
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 129
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 132
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 130
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 119
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 131
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 122
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 114
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 118
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 120
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 111
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 124
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 121
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 109
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid