Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- EUR
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- EUR
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Krebeck
Bachmann
Schulte
Frölich
Fachdienstleitung
Schulte
Wenthe
Grabemann
Japs
Möritz
Müller-Malkemper
Riewe
Salama
Schmunk
Sachgebietsleitung
Seel
Sterz
Veic
Weise
Albers
Bohnen
Brune
Sachgebietsleitung
Demir
Dieckmann
Drolshagen
Figura
Hilbert
Ksinsik
Kursawe
Rohleder
Schlinger
Wengenroth
Cords
Frütel
Groll
Hecker
Keßel
Renneckendorf
Sachgebietsleitung
Riewe
Schlotmann
Erteilen einer Niederlassungserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Bundesgebiet und einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.
Zu beachten sind unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Aufenthaltszeiten, verkürzte Wartezeiten und durch Gesetz geregelte günstigere Voraussetzungen.
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige 55,- €
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,- €
Die Zahlung erfolgt vor Ort bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kassenkarte am Kassenautomaten (Bar- und Kartenzahlung möglich)
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine wesentliche Voraussetzung.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der Prüfung des Antrages oder bei persönlicher Vorsprache des Ausländers beurteilt werden.
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer: ca. 6 – 8 Wochen
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 105
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 110
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 117
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 108
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 106
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 115
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 113
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 123
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 110
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 129
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 112
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 107
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 130
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 119
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 131
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 111
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 122
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 114
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 118
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 120
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 124
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 129
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 121
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum: 109
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid