Waffenwesen

Waffenrecht

Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet: Der Umgang mit Waffen ist grundsätzlich verboten, kann aber durch eine behördliche Erlaubnis legalisiert werden.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.

Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit

Persönliche Vorsprachen und Termine zur Waffenvernichtung sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

E-Mail: ZA1Waffen.MaerkischerKreis@​polizei.nrw.de

oder per Post an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 – Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

Auf Grund eines derzeit erhöhten Arbeitsaufkommens möchten wir Sie informieren:

  • Bitte sehen Sie von Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer ab, diese kann bis zu 3 Monate andauern.

  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung über eingereichte Unterlagen oder Dokumente, eine Überprüfung auf Vollständigkeit erfolgt erst bei der Bearbeitung.

Bitte beachten Sie auf ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Vor-Ort-Kontrollen

Es finden regelmäßig unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG bei Besitzern von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition statt. Weitere Informationen befinden sich unter Formulare im Dokument „Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen“.

Verlust einer Waffe oder waffenrechtlichen Erlaubnis

Der Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und/oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte) ist unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Hierfür reicht eine schriftliche Mitteilung aus, welche Waffen und welche Dokumente verloren gegangen sind sowie der Tag des Verlustes. 

Ein kostenpflichtiges Ersatzdokument wird daraufhin hausgestellt.

Kontakt

Herr Sebastian Schrage

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