Der Märkische Kreis ist zuständige Baubehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einer der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will, wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Antrag auf Bauvorbescheid
Dem Antrag sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Gebühren für den Vorbescheid richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Der Märkische Kreis ist zuständige Baubehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einer der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will, wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Antrag auf Bauvorbescheid
Dem Antrag sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Gebühren für den Vorbescheid richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Wesley
Baankreis
Goldmann
Hohage
Joeline Louise
Schielke
Schöttler
Der Märkische Kreis ist zuständige Baubehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einer der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will, wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.
Soweit grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens bestehen, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Darin werden einzelne Fragen abgehandelt.
Der Bauvorbescheid ist in Hinblick auf ein nachfolgendes Genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren rechtlich bindend. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die Gebühren für den Vorbescheid richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Antrag auf Bauvorbescheid
Dem Antrag sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Einzelfallabhängig, im Regelfall zwei Monate ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 506
Heedfelder Str. 45
58509
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