Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Gemeinde | Ansprechpartner | |
| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
| Schalksmühle | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Gemeinde | Ansprechpartner | |
| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
| Schalksmühle | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Gemeinde | Ansprechpartner | |
| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
| Schalksmühle | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
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| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
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Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
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| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
| Schalksmühle | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
Michael
Becker
Pedro Juan
Fiol Lladó
Bettina
Kleeschulte
Ute
Stein
Weber
Hoffmann
Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
| Stadt | Ansprechpartner | Telefon |
| Balve | N.N. | 02351 / 966-6390 |
| Halver | Herr Straka | 02351 / 966-6833 |
| Kierspe | Herr Hoffmann | 02351 / 966-6876 |
| Meinerzhagen | Herr Fiol | 02351 / 966-6827 |
| Neuenrade | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Gemeinde | Ansprechpartner | |
| Herscheid | Frau Stein | 02351 / 966-6826 |
| Nachrodt-Wiblingwerde | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
| Schalksmühle | Herr Weber | 02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Verfahrensfrei sind nur bestimmte kleine Bauvorhaben, die in § 62 BauO NRW aufgelistet sind. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die übrigen für sie geltenden Vorschriften einhalten. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis, für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen, aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch digital einreichen.
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
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