Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung für Garagen und Carports
Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann.
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig, im Regelfall ca. 8 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann.
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig, im Regelfall ca. 8 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im Regelfall bei der Antragstellung kein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) benötigt wird. Die Bauantragsunterlagen, auch Bauvorlagen genannt, müssen von solcher Qualität sein, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des geplanten Gebäudes eindeutig beurteilen kann.
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig, im Regelfall ca. 8 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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Michael
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Weber
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