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Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
Zum anderen gewährleistet sie als obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl, die jeweils über eine eigene untere Bauaufsicht verfügen.
Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
Zum anderen gewährleistet sie als obere Bauaufsicht die Fachaufsicht über die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl, die jeweils über eine eigene untere Bauaufsicht verfügen.
Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt steht dabei die für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (BauO NRW). Dort ist exakt festgeschrieben, was erlaubt, was verboten und was möglich ist.
Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
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Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises nimmt zum einen die Aufgaben als untere Bauaufsicht für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle wahr. In dieser Funktion entscheidet sie z.B. über die Erteilung von Baugenehmigungen.
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