Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft.
Diese sogenannte »Negativbescheinigung« ist kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt zu beantragen. Siehe hierzu die Kontaktleiste rechts.
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft.
Diese sogenannte »Negativbescheinigung« ist kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt zu beantragen. Siehe hierzu die Kontaktleiste rechts.
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft.
Diese sogenannte »Negativbescheinigung« ist kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt zu beantragen. Siehe hierzu die Kontaktleiste rechts.
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zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Buschkämper
Greitsch
Jakubowski
Schellenberg
Walla
Sachgebietsleitung
Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft.
Diese sogenannte „Negativbescheinigung“ ist kostenfrei beim örtlich zuständigen Jugendamt zu beantragen. Siehe hierzu die Kontaktleiste rechts.
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zusätzlich donnerstags 13.30 – 15.30 Uhr
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