Amtsvormundschaft

Das Jugendamt übernimmt als Amtsvormund die Vertretung für Kinder und Jugendliche, wenn keine geeignete Einzelperson zur Verfügung steht. Amtsvormünder sichern die rechtliche Vertretung des Kindes professionell, zuverlässig und mit Blick auf das Wesentliche: das Kindeswohl. Amtsvormünder sind sozialpädagogische Fachkräfte mit besonderer Qualifikation. Sie bringen professionelle Kenntnisse in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und der Entwicklungspsychologie mit.

Wann wird das Jugendamt Vormund?

Es gibt zwei Wege, wie das Jugendamt in die Verantwortung tritt:

Eine Gesetzliche Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes automatisch ein, wenn beispielsweise eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. Das Jugendamt wird hier ganz automatisch zum gesetzlichen Vertreter.

Eine Bestellte Amtsvormundschaft: Das Familiengericht überträgt dem Jugendamt die Vormundschaft per Beschluss. Gut zu wissen: Die Amtsvormundschaft ist nachrangig. Das Jugendamt übernimmt die Aufgabe nur, wenn keine geeignete Einzelperson zur Verfügung steht oder die persönlichen Umstände des Kindes eine besondere Fachkompetenz erfordern.

 

Arbeitsweise: Verantwortung und Vertrauen

Der Amtsvormund übernimmt alle Aufgaben, die normalerweise Eltern wahrnehmen würden. Er ist dabei ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet. Eine gute Vormundschaft lebt von Vertrauen. Deshalb ist Beziehungsaufbau besonders wichtig:

  • Regelmäßige Besuche: Mindestens einmal im Monat hält der Vormund persönlichen Kontakt zum Kind in seiner gewohnten Umgebung.
  • Netzwerkarbeit: Der Amtsvormund arbeitet eng mit allen Beteiligten zusammen – dazu gehören betreuende Pflegeeltern oder Einrichtungen, Schulen, Kitas und Ausbildungsstätten, Ärzte, Therapeuten, Familiengericht und, sofern möglich, auch immer die leibliche Familie.
  • Zuhören und Mitentscheiden: Anstehende Entscheidungen werden mit dem Kind oder Jugendlichen besprochen, ihm wird zugehört und seine Wünsche und sein Willen werden berücksichtigt und seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend gewichtet.

Bei allen Entscheidungen orientiert sich der Amtsvormund am Kindeswohl!

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