Eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter übt das Sorgerecht für das Kind kraft Gesetz alleine aus.
Wenn beide Elternteile nach der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht wünschen, können sie eine sogenannte »Sorgeerklärung« vor oder nach der Geburt ihres Kindes abgeben.
Die Urkundspersonen des Kreisjugendamtes (siehe Kontaktleiste rechts) beurkunden nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei die gemeinsame Sorge.
Weitergehende Informationen zum Sorgerecht siehe Beistandschaft, Beratung und Beurkundung
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter übt das Sorgerecht für das Kind kraft Gesetz alleine aus.
Wenn beide Elternteile nach der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht wünschen, können sie eine sogenannte »Sorgeerklärung« vor oder nach der Geburt ihres Kindes abgeben.
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zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
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Wenn beide Elternteile nach der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht wünschen, können sie eine sogenannte »Sorgeerklärung« vor oder nach der Geburt ihres Kindes abgeben.
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Buschkämper
Greitsch
Jakubowski
Schellenberg
Walla
Sachgebietsleitung
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Wenn beide Elternteile nach der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht wünschen, können sie eine sogenannte „Sorgeerklärung“ vor oder nach der Geburt ihres Kindes abgeben.
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