Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Ab 48,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
sofort; nur nach Terminvereinbarung
Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Ab 48,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
sofort; nur nach Terminvereinbarung
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
Ab 48,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
sofort; nur nach Terminvereinbarung
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Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
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Griesenbraucker Straße 6
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Iserlohn