Kfz - Anmeldung von zulassungsfreien Fahrzeugen

Anmelden von zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern

Bestimmte Fahrzeuge, sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, benötigen aber dennoch ein Kennzeichen. Im Prinzip müssen auch diese Fahrzeuge "zugelassen" werden.

Beispiele sind 

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab einer Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h,
  • Leichtkrafträder
  • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden
  • Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde gezogen werden
  • fahrbare Baubuden und Toilettenwagen, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde mitgeführt werden
  • Anhänger Arbeitsmaschinen
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke 

 

Diese Fahrzeuge benötigen keinen Fahrzeugbrief, erhalten aber ein Kennzeichen und einen Fahrzeugschein.

Es fällt in der Regel keine Kfz-Steuer an, zulassungsfreie Anhänger bekommen außerdem ein grünes Kennzeichen.

Zulassungsfreie Anhänger sind außerdem von der Versicherungspflicht befreit.

Ab 31,80 Euro 

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, nur wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, nur wenn ein solcher ausgestellt wurde)
  • CoC-Dokument (Certificate of Conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) – nicht bei zulassungsfreien Anhängern

bei Zulassung auf eine natürliche Person zusätzlich:

  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Mail, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers
    In den Fällen, in denen nur eine unbeglaubigte Kopie des Ausweises vorliegt, muss dieser eine Unterschrift enthalten.
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
  • Ggf. eine vom künftigen Fahrzeughalter/in unterschriebene Vollmacht bei Beauftragung eines/r Bevollmächtigten

Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
  • die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des/der Minderjährigen
  • Formular „Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige

Bei Zulassung auf eine Firma beachten Sie bitte das Merkblatt zu Firmenzulassungen unter „Formulare“.

Einzelfallabhängig; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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