Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn bearbeitet werden. Dies gilt auch bei Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Namensänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Adressänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn bearbeitet werden. Dies gilt auch bei Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Namensänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Adressänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn bearbeitet werden. Dies gilt auch bei Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Namensänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Adressänderung
Bei natürlichen Personen:
Bei juristischen Personen:
Soll die Änderung bei einem Fahrzeug eines Minderjährigen erfolgen, sind zusätzlich erforderlich:
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung