Bürgerbüro Iserlohn - Backoffice
Bürgerbüro Lüdenscheid - Backoffice
Zwangsweise Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern bei nicht gezahlter Kfz-Steuer
Wird bei einem Fahrzeug die Kfz-Steuer nicht gezahlt, erhält der Märkische Kreis durch die Zollverwaltung eine "Steueranzeige". Das Bürgerbüro fordert die Fahrzeughalter auf, umgehend die noch ausstehende Kfz-Steuer zu begleichen und dies gegenüber dem Bürgerbüro nachzuweisen. Das geschieht durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Zollamtes. Wir der Nachweis nicht erbracht, ist der Märkische Kreis verpflichtet das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid