Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 EUR und 211,20 EUR.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 EUR und 211,20 EUR.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 EUR und 211,20 EUR.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 EUR und 211,20 EUR.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 EUR und 211,20 EUR.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
Klassen C1, C1E, C, CE und T
4-6 Wochen
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid