Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und CE79 werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden (am besten 3 bis 4 Monate vorher). Die Verlängerung erfolgt dann als Anschlussverlängerung (=Ablaufdatum + 5 Jahre).
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Der Verlängerungsantrag sollte stets vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden. Verspätete Anträge werden aber noch bis zu 5 Jahre nach Ablauf akzeptiert.
Antragsteller, die sich noch mehr Zeit lassen, müssen in der Regel eine Fahrschule besuchen und eine erneute praktische Prüfung ablegen.
Der EU-Kartenführerschein wird durch das Bürgerbüro bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Bearbeitung dauert etwa 3-4 Wochen. Es wird daher empfohlen, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen (maximal 6 Monate vor Ablauf).
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte online einen Termin in einem der beiden Bürgerbüros der Kreisverwaltung (siehe Link unten).
Alternativ kann der Antrag auch auf dem Postweg oder persönlich bei der jeweiligen Stadt- / Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Antrag wird dann an das Bürgerbüro des Märkischen Kreises weitergeleitet.
Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Eintrag zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 nicht mehr durch die Schlüsselzahl »95« im Führerschein. Hier muss jetzt ein »Fahrerqualifizierungsnachweis« beantragt werden. Dieser ist eine eigene Karte, die extra beantragt werden muss.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
Bei postalischem Antrag:
49,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und CE79 werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden (am besten 3 bis 4 Monate vorher). Die Verlängerung erfolgt dann als Anschlussverlängerung (=Ablaufdatum + 5 Jahre).
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Der Verlängerungsantrag sollte stets vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden. Verspätete Anträge werden aber noch bis zu 5 Jahre nach Ablauf akzeptiert.
Antragsteller, die sich noch mehr Zeit lassen, müssen in der Regel eine Fahrschule besuchen und eine erneute praktische Prüfung ablegen.
Der EU-Kartenführerschein wird durch das Bürgerbüro bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Bearbeitung dauert etwa 3-4 Wochen. Es wird daher empfohlen, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen (maximal 6 Monate vor Ablauf).
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.
Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte online einen Termin in einem der beiden Bürgerbüros der Kreisverwaltung (siehe Link unten).
Alternativ kann der Antrag auch auf dem Postweg oder persönlich bei der jeweiligen Stadt- / Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Antrag wird dann an das Bürgerbüro des Märkischen Kreises weitergeleitet.
Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Eintrag zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 nicht mehr durch die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Hier muss jetzt ein „Fahrerqualifizierungsnachweis“ beantragt werden. Dieser ist eine eigene Karte, die extra beantragt werden muss.
49,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
Bei postalischem Antrag:
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid