Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber/in im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro gegen Aufpreis eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
Bei postalischem Antrag:
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Ein Ersatzführerschein wird anstelle eines verloren gegangenen oder gestohlenen Führerscheins ausgestellt.
Der Verlust des Führerscheins muss vom Führerscheininhaber/in im Bürgerbüro schriftlich erklärt oder mittels einer Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der deutschen Polizei nachgewiesen werden.
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro kann bis zur Fertigstellung eines neuen Kartenführerscheins durch das Bürgerbüro gegen Aufpreis eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie berechtigt allerdings nicht zum Fahren im Ausland.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:
Bei postalischem Antrag:
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid