Änderung des Namens im Führerschein
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Eine Pflicht zur Änderung des Führerscheins bei einer Namensänderung gibt es nicht. Der "alte" Führerschein kann also weiterhin benutzt werden, da der richtige Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Bei Fahrten in das Ausland wird eine Änderung des Führerscheins jedoch empfohlen.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Änderung des Namens im Führerschein
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Eine Pflicht zur Änderung des Führerscheins bei einer Namensänderung gibt es nicht. Der "alte" Führerschein kann also weiterhin benutzt werden, da der richtige Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Bei Fahrten in das Ausland wird eine Änderung des Führerscheins jedoch empfohlen.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Dienststelle Iserlohn
Griesenbraucker Straße 6
58640
Iserlohn
Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid