Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft. Dieses sogenannte »Negativattest« ist kostenfrei.
Die Sorgebescheinigung ist bei dem örtlich zuständigen Jugendamt des Wohnortes des Kindes zu beantragen.
Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft. Dieses sogenannte »Negativattest« ist kostenfrei.
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Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft. Dieses sogenannte »Negativattest« ist kostenfrei.
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Sachgebietsleitung
Hat die Mutter die Alleinsorge (und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet), benötigt sie z.B. zur Beantragung eines Kinderpasses, bei Operationen hierüber einen Nachweis in Form einer schriftlichen Auskunft. Dieses sogenannte „Negativattest“ ist kostenfrei.
Die Sorgebescheinigung ist bei dem örtlich zuständigen Jugendamt des Wohnortes des Kindes zu beantragen.
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