Eine Vormundschaft ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Alle jungen Menschen brauchen jemanden, der für sie eintritt und ihre Interessen vertritt.
Wenn Eltern die Sorge für ihr Kind nicht übernehmen können – beispielsweise, weil sie im Ausland leben, verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde, ordnet das Familiengericht Vormundschaft an.
Der Vormund übernimmt die Verantwortung, die sonst Eltern wahrnehmen würden. Als feste Bezugsperson nimmt er sich Zeit für das Kind und sorgt dafür, dass wichtige Entscheidungen auf dem Weg ins Erwachsenwerden getroffen werden, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Alltag oder Vermögen. Das Kind lebt dabei meist in einer Pflegefamilien, einer Wohngruppe oder bei Verwandten.
Hier werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge übernommen (z.B. nur die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht). In allen anderen Bereichen bleiben die Eltern weiterhin für ihr Kind verantwortlich.
Es wird immer die am besten geeignete Person für das jeweilige Kind gesucht. Dies kann ein Amtsvormund (Jugendamt), ein Vereins- oder Berufsvormund oder ein ehrenamtlicher Vormund sein.
Sie möchten eine Vormundschaft an unser Jugendamt übertragen? Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Koordination Vormundschaften – Frau Schoppmann, h.schoppmann@maerkischer-kreis.de 02351 966-6694)