Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Dies kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Damit die Anerkennung wirksam wird, muss die Mutter in jedem Fall zustimmen.
Die Urkundspersonen des Kreisjugendamtes (siehe Kontaktleiste) beurkunden nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei die Vaterschaft, ebenso das örtlich zuständige Standesamt.
Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter:
Frau Greitsch (für Halver)
Tel.: 02351 966-6602, j.greitsch@maerkischer-kreis.de
Frau Schellenberg (für Balve, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde)
Tel.: 02351 966-6605, l.schellenberg@maerkischer-kreis.de
Frau Walla (für Kierspe, Neuenrade)
Tel.: 02351 966-6593, k.walla@maerkischer-kreis.de
Frau Jakubowski für Meinerzhagen A - T
Tel.: 02351 966-6603, a.jakubowski@maerkischer-kreis.de
Frau Buschkämper (für Schalksmühle, Meinerzhagen U - Z)
Tel.: 02351 966-6594, h.buschkaemper@maerkischer-kreis.de
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Dies kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Damit die Anerkennung wirksam wird, muss die Mutter in jedem Fall zustimmen.
Die Urkundspersonen des Kreisjugendamtes (siehe Kontaktleiste) beurkunden nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei die Vaterschaft, ebenso das örtlich zuständige Standesamt.
Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter:
Frau Greitsch (für Halver)
Tel.: 02351 966-6602, j.greitsch@maerkischer-kreis.de
Frau Schellenberg (für Balve, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde)
Tel.: 02351 966-6605, l.schellenberg@maerkischer-kreis.de
Frau Walla (für Kierspe, Neuenrade)
Tel.: 02351 966-6593, k.walla@maerkischer-kreis.de
Frau Jakubowski für Meinerzhagen A - T
Tel.: 02351 966-6603, a.jakubowski@maerkischer-kreis.de
Frau Buschkämper (für Schalksmühle, Meinerzhagen U - Z)
Tel.: 02351 966-6594, h.buschkaemper@maerkischer-kreis.de
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Dies kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Damit die Anerkennung wirksam wird, muss die Mutter in jedem Fall zustimmen.
Die Urkundspersonen des Kreisjugendamtes (siehe Kontaktleiste) beurkunden nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei die Vaterschaft, ebenso das örtlich zuständige Standesamt.
Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter:
Frau Greitsch (für Halver)
Tel.: 02351 966-6602, j.greitsch@maerkischer-kreis.de
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Tel.: 02351 966-6593, k.walla@maerkischer-kreis.de
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Tel.: 02351 966-6594, h.buschkaemper@maerkischer-kreis.de
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
Buschkämper
Greitsch
Jakubowski
Schellenberg
Walla
Sachgebietsleitung
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt werden. Dies kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Damit die Anerkennung wirksam wird, muss die Mutter in jedem Fall zustimmen.
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