Die WTG-Behörde ist zuständig für die Durchführung von Qualitätsprüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote, die von älteren oder pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung genutzt werden. Dazu gehören Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gasteinrichtungen (Tagespflege, Hospize, Kurzzeitpflege) und besondere Wohnformen (z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften).
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) ist die Heimaufsichtverpflichtet, bei den Wohn- und Betreuungsangeboten im Kreisgebiet, die unter dieses Gesetz fallen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.
Die wesentlichen Inhalte der Regelprüfungen sind in einem Ergebnisbericht im Internetportal der zuständigen Behörde zu veröffentlichen. Der Ergebnisbericht bietet Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörige oder Interessierte einen ersten Einstieg, sich über die Einrichtung zu informierten. Darüber hinaus wird empfohlen, sich über die Homepage der Einrichtung weitere Informationen einzuholen oder sich vor Ort in der Einrichtung in persönlichen Gesprächen einen eigenen Eindruck zu verschaffen.
Der Ergebnisbericht enthält Angaben zu den Kategorien Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung, personelle Ausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Die Ergebnisse der Regelprüfungen der Heimaufsicht finden Sie auf dieser Seite.
Die Veröffentlichung der Ergebnisberichte wird jeweils zu dem auf den Zeitraum von 2 Jahren folgenden 1. Oktober beendet.