Uta
Hermes
Romy Kristina
Lodzik
Mandy
Noelle
Michael
Schlotmann-Haßenpflug
Die WTG-Behörde ist zuständig für die Durchführung von Qualitätsprüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote, die von älteren oder pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung genutzt werden. Dazu gehören Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gasteinrichtungen (Tagespflege, Hospize, Kurzzeitpflege) und besondere Wohnformen (z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften).
Hotline der Heimaufsicht (WTG-Behörde)
02351 966-7788
Mo - Do: 08:30 – 15.00 Uhr
Fr: 08:30 – 12.00 Uhr
(Außer feiertags)
Aktuelles:
Das MAGS hat zur systematischen Unterstützung der in § 9 Abs. 1 WTG geregelten Anzeigeverpflichtung für Wohn- und Betreuungsangebote im Sinne des § 2 Abs. 2 WTG NRW eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt.
Die Erstregistrierung erfolgt über die Website https://www.pfadwtg.nrw.de. Gemäß § 9 Abs. 2 WTG NRW besteht die Verpflichtung, die internetgestützte Datenbank PfAD.wtg zur Erfüllung der Anzeige- und Meldepflicht zu nutzen.
Vorrangige Aufgaben
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und die Durchführungsverordnung zum WTG (WTG-DVO) bilden die gesetzliche Grundlage für das Handeln der WTG-Behörde mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Bei Fragen oder Informationsbedarf können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-Behörde wenden. Bei persönlichen Vorsprachen sollte vorher ein Termin vereinbart werden.
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