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Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
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- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
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- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
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- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Bildung & Teilhabe
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Schulen
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
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- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Schulausflüge/Klassenfahrten stellen.
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Hier bescheinigen Schulen die Kosten für Schulausflüge/Klassenfahrten.
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Bismarckstraße 21-23
58762 Altena