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- Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
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Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
- vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Stellungnahme der Schule (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
Gehen die Antragsunterlagen hier vollständig ein, wird eine unkomplizierte und schnelle Bearbeitung erfolgen.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Stellungnahme der Schule zur Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Nachweis der erbrachten Förderung (Lernförderung)
- Bildung und Teilhabe - Selbstauskunft für private Anbieter schulischer Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
- vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Stellungnahme der Schule (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
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- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
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- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Bildung & Teilhabe
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
- vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- vollständiger Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Stellungnahme der Schule (Vordruck)
- bei Erstattung
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- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
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- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
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- Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Bildungs- und Teilhabepaket - Ausflüge von Schulen
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- Bildungs- und Teilhabepaket - Schülerbeförderung
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier stellen Sie den Antrag auf Lernförderung.
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Hier geben Schulen ihre Stellungnahme zur Lernförderung des jeweiligen Schülers ab.
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Hier geben Leistungserbringer von Lernhilfe ihre Nachweise per Abrechnungsbogen an.
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Hier geben private Anbieter schulischer Lernförderung ihre Daten an.
Kontakt
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena