Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führrscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeeiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 und 211,20 .
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
ca. 6 Wochen
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Erweiterung eines gültigen Führerscheines um eine bislang noch nicht erworbene Klasse. Anträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt
Für die Erweiterung des Führerscheins um eine bislang noch nicht erworbene Klasse kann der Antrag bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Das zuständige Bürgerbüro des Märkischen Kreises prüft den Antrag auf Vollständigkeit und erteilt dem TÜV einen Prüfauftrag. Der Führerschein wird entweder nach bestandener Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt oder muss beim Bürgerbüro abgeholt werden.
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
Klassen C1, C1E, C, CE und T
ca. 6 Wochen